Immobilienvermietung optimiert
WEITERE ANWENDUNG DER KLEINUNTERNEHMERREGELUNG UND STEUERN SPAREN DURCH IMMOBILIENVERÄUSSERUNGEN UNTER EHEGATTEN Im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen läuft der bisherige Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG auf die Gefahr, dass aufgrund des zusätzlichen Umsatzes eine bisherige Kleinunternehmerregelung aufgehoben wird. Da der Umsatz des gesamten Unternehmers und nicht der einzelnen Firma maßgeblich für die Anwendung des §19 UStG ist, wird die Umsatzgrenze in Höhe von 17.500 €/Jahr schnell überstiegen. Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Der bis dato angestellte Architekt Hans Müller vermietet eine Ferienwohnung, der Jahresumsatz beträgt 10.000 € (Gebäude ist bereits voll abgeschrieben und [...]